Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

 

 

 

 

    1.  Bring- und Abholzeiten:

 

 

 

         Hunde können zwischen 07:30 Uhr und 09:30 Uhr gebracht und zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr abgeholt werden. Anderweitige Bring- oder Abholzeiten sind speziell zu vereinbaren. Ohne, anderweitige ausdrückliche Vereinbarung, wird der Hund nur vom Hundehalter entgegengenommen und auch nur an den Hundehalter zurückgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

    2.  Gesundheitszustand:

 

 

 

Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund gesund und geimpft ist (Staupe/Hepatitis/Leptospirose/Parvovirose/Virushusten/Zwingerhusten/KC). Und dass allfällige Krankheiten und besondere Bedürfnisse des Hundes, der Betreuerin zur Kenntnis gebracht wird.

 

 

 

 

 

 

 

    3.  Versicherung/Meldung:

 

 

 

Der Hundehalter bestätigt, dass für den Hund eine gültige   Haftpflichtversicherung besteht und dass der Hund korrekt gemeldet ist.

 

 

 

 

 

 

 

    4.  Annullationskosten:

 

 

 

Vereinbarte, aber nicht oder nicht vollständig gewünschte Betreuungszeiten werden zum vereinbarten Tarif verrechnet, wenn die Annullation nicht spätestens wie folgt gemeldet wird:

 

 

 

Tageshunde:         Mind. 24 Std. vor Beginn der Betreuungszeit.

 

         Ferienhunde:        Mind. 2 Wochen vor Beginn der Betreuungszeit.

 

 

 

 

 

 

 

    5.  Übernahme Tierarztkosten:

 

 

 

         Soweit die Betreuerin eine tierärztliche Behandlung des Hundes als erforderlich

         erachtet (z.B. wegen Krankheit oder Unfall), übernimmt der Hundehalter die

         Kosten für diese Behandlung (Arztkosten und Kosten für allfällige Medikamente).

         Für Fahrten zum Tierarzt wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von Fr. 30.--               verrechnet. Soweit möglich, wird der Hundehalter vor dem Beizug eines Tierarztes

         kontaktiert.

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

    6.  Rechnungsstellung:

 

 

 

         Die Betreuungskosten werden durch die Betreuerin in Rechnung gestellt.

 

         Die Rechnung ist ohne jeden Abzug innert 10 Tagen zu zahlen.

 

 

 

Hunde die zum ersten Mal in Pension kommen, müssen die Betreuungskosten beim Eintritt des Hundes bezahlt werden.

 

 

 

 

 

 

 

    7.  Nichtabholung des Hundes:

 

 

 

Wenn der Hund nach der vereinbarten Betreuungszeit nicht abgeholt wird, erfolgt während maximal 5 Tagen eine Weiterbetreuung durch die Betreuerin zum vereinbarten Tarif (wenn nur Tagesbetreuung vereinbart wurde, zum Tarif für Tag- und Nachtbetreuung). Wenn der Hund auch innert dieser Frist nicht abgeholt wird, ist die Betreuerin berechtigt, den Hund auf Kosten des Hundehalters einem Tierheim zu übergeben.

 

 

 

 

 

 

 

    8.  Haftung der Betreuerin:

 

 

 

Wenn der Hund während der Betreuung Schaden erleiden sollte, haftet die Betreuerin gegenüber dem Hundehalter nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung wird abgelehnt. 

 

 

 

 

 

 

 

    9.  Änderungen dieses Vertrags und Gerichtsstand:

 

 

 

         Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

 

          

 

         Gerichtsstand ist Freienbach/Bezirk Höfe/Kanton Schwyz.